Primäre Zielgruppe sind die betroffenen Elternpersonen.
Wir können, dürfen und werden keine Rechtsberatung anbieten. Doch können sich aus der Durchsicht Ihrer Akten mögliche Hinweise geben, wo Sie (ggf. mit Jugendamt, Familienberatungsstelle oder auch Rechtsbeistand) noch einmal aktiv werden können. Im Vordergrund steht die Qualität der kindschaftsrechtlichen Verfahren allgemein.
Oft gibt es Familienmitglieder, die mit der betroffenen Elternperson fühlen und gerne aktiv werden würden. Das können Sie meistens nicht. Auch hier nicht wirklich. Doch können Sie die betroffene Elternperson auf diese Aktion hinweisen und zur Teilnahme ermutigen.
Auch Anwälte, Familienberater oder Mitarbeitende aus Schulen oder Kitas können ihre Mandantschaften oder betroffene Eltern auf diese Erhebung hinweisen. Je mehr Fälle uns erreichen, desto belastbarer sind am Ende die Ergebnisse.