Ziele der Aktion

Die besondere Verantwortung des Systems in kindschaftsrechtlichen Verfahren

Kindschaftsrechtliche Verfahren unterscheiden sich ganz erheblich von anderen gerichtlichen Verfahren. Anders als im Vertragsrecht oder im Patentrecht geht es direkt um Menschen, insbesondere um Kinder, die bedingt durch Trennung oder Scheidung ohnehin schon "ein Paket zu tragen haben".

 

Wenngleich der Gesetzgeber das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt gestellt und die besondere Verantwortung der Justiz und des Helfersystems ziemlich klar formuliert hat, passieren in kindschaftsrechtlichen Verfahren Fehler. Diese Fehler haben - wenn sie passieren - erhebliche, teils lebenslange Auswirkungen auf die Biographien, oft auch auf die Gesundheit und die Psyche der betroffenen Kinder und Elternpersonen, auf Geschwister, auf ganze Familiensysteme.

 

Die Familienrichterschaften und das Helfersystem sind also gefordert, schnell zu agieren und dabei gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu arbeiten. Und natürlich gesetzeskonform.

 

Wir wollen wissen:

Ist das auch immer der Fall?

Auf diese Frage möchten wir Antworten haben. Aus diesem Grunde rufen wir nicht bundesweit auf, sondern konzentrieren uns auf einen Standort, auf eine durchschnittliche mittelgroße Stadt in Deutschland. Die Wahl traf auf Braunschweig, eine Stadt in der Mitte Deutschlands mit rund einer viertel Millionen Einwohner. Am Amtsgericht / Familiengericht Braunschweig sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sechs Familienrichterinnen und ein Familienrichter tätig.

 

Sollte die Qualität in kindschaftsrechtlichen Verfahren schon an einem einzigen Standort wie Braunschweig Grund zur Sorge geben, so werden wir mit den Ergebnissen den entsprechenden Druck auf die Bundespolitik aufbauen mit dem Ziel, entsprechende Mittel freizugeben und eine vergleichbare Erhebung deutschlandweit und mit entsprechend wissenschaftlich solider Basis in Auftrag zu geben.


In welchem Zeitraum läuft unsere Erhebung?

Geplant ist derzeit folgender Ablauf:

  • Kontaktaufnahme und Kennenlernen der Betroffenen: Dezember 2022 bis Januar 2023
  • Akteneinsicht und Auswertung: Januar 2023 bis März 2023
  • Auswertung, Überprüfung und Berichtserstellung: April 2023
  • Veröffentlichung: Ende April / Anfang Mai 2023