Wie gehen wir vor?

Fakten und Qualität

Mit größter Sorgfalt werden wir die Akten sichten und mit Blick auf unsere "offenen Fragen" den Inhalt hinterleuchten. Emotionen, Ideologien und "gefühlte" Ungerechtigkeiten sind dabei für uns kein Maßstab, sondern Regeln, gültige Gesetze und das objektive Wohl der Kinder.

 

Wo in Beschlüssen abgekürzt auf Berichte, Protokolle oder andere Akten verwiesen wird, werden wir diese ebenfalls intensiv prüfen auf Inhalt, zeitlichen Abstand, dynamische Veränderungen der Situationen innerhalb der Familiensysteme und stets auch auf die Frage, ob das Familiengericht (auch in Zusammenarbeit mit beteiligten Professionen) in jeder Lage des Verfahrens auf ein Hinwirken auf elterliches Einvernehmen konzentriert hat. Wer streitet? Wer befeuert Streit? Wer fördert elterliches Einvernehmen und wie?

 

"Wer streitet, schadet den betroffenen Kindern"

 

Elterliches Einvernehmen ist mehrheitlich die größte und wichtigste Entlastung für die betroffenen Kinder, Mütter und Väter.

 

Fakten und Qualität mit strengem Blick auf bestehende Gesetze stehen dabei für uns ebenso im Blickpunkt wie Konsequenzen oder Fehlentwicklungen, die sich negativ auf das Wohl der betroffenen Kinder auswirken (können) oder zu erheblichen Belastungen betroffener Mütter oder Väter führen (können). 

Persönliches Kennenlernen ist wichtig

  1. Sie nehmen Kontakt zu uns über das Kontaktformular auf.
  2. Wir rufen Sie an und führen ein erstes Kennenlerngespräch.
  3. Wir kommen nach Braunschweig und treffen uns mit Ihnen. Ob bei Ihnen zuhause oder irgendwo in einer Gastronomie, ist dabei nicht entscheidend. Wichtig ist, dass Sie uns persönlich kennenlernen und wir Sie.
  4. Wir sprechen mit Ihnen über das Projekt und über Ihre Akten.
  5. Sie überlegen in Ruhe, ob Sie sich beteiligen wollen. Sie können jederzeit absagen.
  6. Wenn Sie mitmachen, ist jetzt der Zeitpunkt für eine vollständige Akteneinsicht. Wichtig ist, dass die Akten sortiert und vollständig sind. Wenn Dokumente fehlen, können wir Ihren Fall nicht aufnehmen. Diese Vollständigkeit der Akten werden auch wir kontrollieren, da sie für die Seriosität unserer Arbeit eine wichtige Grundvoraussetzung ist.
  7. Aus den Akten heraus können sich Fragen ergeben. Da werden wir sicher das ein oder andere Mal miteinander sprechen, uns treffen oder telefonieren.
  8. Nach Auswertung und Bearbeitung werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, ob und ggf. was wir in welcher Form vielleicht deutlicher in unseren Bericht aufnehmen möchten. Nur, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen, werden wir das umsetzen.
  9. VOR einer endgültigen Veröffentlichung von Auszügen oder Beispielen erhalten die teilnehmenden Mütter und Väter vorab den Entwurf des Berichtes, wo sie noch einmal prüfen können, ob sie betreffende Passagen korrekt und so zur Veröffentlichung in Ordnung sind.
  10. Für Außenstehende, für Presse und Medien, auch für das Familiengericht oder weitere Fachstellen bleiben Sie anonym und unsichtbar. Sollte es von Seiten Presse oder Medien eine Anfrage geben, ob jemand (auch anonym) vor Kamera oder Mikro möchte, werden wir Sie vorher Fragen, ob Sie dazu bereit sind.