Vertrauen und Datenschutz

Der Schutz von betroffenen Kindern, Müttern und Vätern ist Grundlage unserer Arbeit

I. Anonymität betroffener Kinder

Noch vor dem Schutz betroffener Elternpersonen steht für uns der Schutz der betroffenen Kinder. Die Anonymität der Kinder wird in der Ausarbeitung der Ergebnisse und der Erstellung des Berichtes oberste Priorität genießen.

 

Wo Beispiele im Bericht sinnvoll oder notwendig erscheinen, werden wir darauf achten, dass Rückschlüsse auf die Kinder oder Eltern nicht möglich sind. Wo Zweifel bestehen oder die Sicherheit nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann, werden wir die von uns beauftragten Anwalts- und Notarkanzleien in besonderem Maße um Kontrolle und Testierung bitten, damit durch eine anonymitätswahrende Unkenntlichmachung der Personen die Anonymität gewahrt bleibt.

 

Zugleich werden wir auch bei solchen Beispielen das Gespräch mit den betroffenen Elternpersonen aufnehmen, die Art und die genaue Wortwahl mit ihnen besprechen und die Erlaubnis schriftlich einholen. 

II. Anonymität betroffener Mütter und väter

Hier gilt das gleiche wie bei den Kindern.

III. Datenschutz und Verschwiegenheit

Die Achtung des gesetzlichen Datenschutzes ist für uns in jeder Lage der Erhebung oder Ihrer Kontaktaufnahme mit uns selbstverständlich. Dieses gilt auch für Anwälte, Familienmitglieder, Mitarbeitenden des Helfersystems oder aus Schulen oder Kindergärten. Wenn Sie uns anrufen oder anschreiben, bleibt auch dieses streng vertraulich. 

 

Damit die Seriosität dieser Erhebung dennoch gewahrt bleibt, haben wir eine Anwalts- und Notarkanzlei beauftragt, die zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. Diese wird selbstverständlich bei zu erwähnenden Beispielen auf Wahrheitsgehalt und Korrektheit besonderes Augenmerk legen und gesondert darauf hingewiesen. 

 

Insoweit werden Betroffene auch im Nachgang zu keinem Zeitpunkt genötigt sein, ihre Identität irgendjemandem preisgeben zu müssen.