Aus den Analysen der bearbeiteten Fälle haben wir Experten gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Wie verhält es sich mit der Qualität in kindschaftsrechtlichen Verfahren?
- Wie steht es um die Ausbildung von Familienrichterschaften?
- Wie steht es um die Qualität von Gutachten und der Ermittlung entscheidungserheblicher Tatsachen in kindschaftsrechtlichen Verfahren?
- Wie ist der Umgang der Familiengerichtsbarkeit mit aufgeworfenen Verdachtsdiagnosen psychischer Erkrankungen?
- Wie ist der Umgang der Familiengerichte mit Gewaltvorwürfen zu bewerten?
- Welche Konsequenzen haben Umgangsbehinderungen, Umgangsboykotte und Verstöße gegen gerichtliche Auflagen?
- Wie erheblich ist der „Kindeswille“ bei beeinflussten oder manipulierten Kindern zu bewerten und welche Bedeutung hat in diesem Kontext das „Phänomen der Selbstwirksamkeit“ bei Kindern? Diese
Frage auch vor dem Hintergrund, dass bei Kindern von allen Fachleuten gerne auf einen authentischen, klaren und wiederholt geäußerten Kindeswillen verwiesen wird und gegenläufiges Agieren das
„Selbstwirksamkeitserleben betroffener Kinder schwächen würde“.
- Wie ist die Qualität von Verfahrensbeiständen zu bewerten und wie kann diese verbessert werden?
Zu den Fragen 1-6 bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Matthias Bergmann, Kanzlei Kind & Recht aus Hamburg.
Zur Frage 7 bedanken wir uns bei Kinderpsychologe Dr. Stefan Rücker aus Bremen.
Zur Frage 8 bedanken wir uns bei Erziehungswissenschaftlerin Dr. Charlotte Michel-Biegel aus Nagold.