Es ist mehr als bekannt, dass das Familienrecht antiquiert und nicht mehr zeitgemäß ist; dass eine Reform mehr als überfällig ist.
Konzepte und Erfahrungen sind zahlreich vorhanden; die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland (aufgrund familiengerichtlicher Beschlüsse) durch den EGMR bereits zahlreich.
Die derzeitige Praxis begünstigt Eingriffe in Grund- und Persönlichkeitsrechte betroffener Eltern und Kinder.
Es ist überfällig, dass die Bundespolitik eine Reform auf den Weg bringt, die eine Wiederholung von Verurteilungen durch den EGMR wegen Verstößen gegen Menschenrechte bestmöglich minimiert und die Schädigung betroffener Kinder und Eltern deutlich minimiert.
Frei von Ideologien, rechtstaatlich, verfassungs- und grundrechtskonform.
Das Kindschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland macht Kinder krank!