Schon im
„Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland 2020/2021“
(Quelle: https://www.papa-mama-auch.de/zustandsbericht-familienrecht-in-d/)
hat der Sozialwissenschaftler Dr. Marc Serafin festgestellt, dass schon aus dem damals gesammelten Material deutlich wird, dass „eine relevante Gruppe der Trennungseltern und Großeltern, die Beratung und Hilfe bei den Institutionen der Jugendhilfe und bei den Familiengerichten suchen, tiefe defizitäre Erfahrungen mit der Jugendhilfe- und Familienrechtspraxis schildert“.
Er betonte damals schon „institutionelle Verantwortung“ und zeigte „Handlungsmöglichkeiten von Familienberatung, Jugendamt und Familiengericht“ auf. In Bezug insbesondere auf das Jugendamt betonte er zusammenfassend: „Elternverhalten und eine Familiendynamik, die Kinder und Eltern fortgesetzt einer schweren psychischen Belastung mit erheblichen negativen Folgewirkungen für die kindliche Entwicklung aussetzen, tragen allerdings deutliche Merkmale einer Gefährdung des Kindeswohls. Insofern steht die Jugendhilfe hier in der Pflicht, durch aktive Intervention – auch unter Rückgriff auf die Möglichkeit der Auflagenerteilung gemäß § 1666 BGB zur verpflichtenden Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung und Beratung - diese Gefährdung abzuwenden. Von der Jugendhilfe kann erwartet werden, dass sie im Fall drohender oder eingetretener Eltern-Kind-Entfremdung aktiver als sie dies bisher tut, eingreift und handelt.“ (Quelle: https://www.papa-mama-auch.de/zustandsbericht-familienrecht-in-d/vorworte/dr-marc-serafin/)
Die überwiegend auch in Berichten der uns vorliegenden Akten vorgefundenen Sätze und Beurteilungen des Jugendamtes sind sehr oft unzureichend, teilweise auch verfälschend und zeugen von einem lückenhaften Fachwissen. Oft nur eines, zumindest jedoch immer zu wenige Gespräche geben nicht den gebotenen Einblick in konflikthafte Trennungsfamilien. Insbesondere die sog. „asymmetrische“ Hochstrittigkeit wird so fast nie erkannt.